Die Ausbildungsinhalte.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den vom Gesetzgeber am 08.02.2002 vorgegebenen 14 Lernfeldern und 17 Prüfungsfächern.
Gegenstand sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen. - Anfertigen von Spezialeffekten. - Abstimmen von Farben. - Schminken. - Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen. - Arbeiten für Proben und Produktionen. - Prüfen von Arbeitsergebnissen. - Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht. - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes. - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. - Umweltschutz. - Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen. - Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten. - Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen. - Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen.
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