Die Praxiseinsätze während der Ausbildung sind verpflichtender Bestandteil der Teilnahme.
Die Praktikaeinsätze nach der Ausbildung.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass vor der Zulassung zur IHK-Prüfung nachgewiesene Praktika-Einsätze im Beruf des Maskenbildners absolviert werden müssen.
Die maskenbildner-akademie unterstützt bei der Abwicklung. Jeder Absolvent kümmert sich auch selbst um die notwendigen Praktika.
Praxis- und/oder Praktikanachweise sind in der Nachweisliste zu führen.
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